Die dualen Studiengänge erfreuen sich in den letzten Jahren einer zunehmenden Popularität bei Studierenden und Unternehmen. Für die Studierenden bestehen in dieser Form des Studiums die Möglichkeit der wirtschaftlichen Unabhängigkeit bei gleichzeitiger Vertiefung der Berufserfahrung. Inzwischen haben sich drei Modelle herausgebildet, die von den Hochschulen in spezifischer Ausprägung und Umsetzung angeboten werden.
Ausbildungsintegrierte Studiengänge
Ein ausbildungsintegrierter Studiengang richtet sich in erster Linie an Studieninteressierte mit Fachhochschulreife oder Abitur ohne Berufserfahrung. Innerhalb dieses Studiengangs verbinden die Teilnehmenden ein Hochschulstudium mit einer Berufsausbildung nach dem dualen System. Dabei ersetzt die Studienphase in der Regel den Besuch der Berufsschule.
Eine klare Strukturierung und eine inhaltliche Verzahnung der Studienphasen und der Berufsausbildung stellen sicher, dass die Qualifikationsvoraussetzungen für beide Abschlüsse erworben werden.
Der ausbildungsintegrierte Studiengang führt zu einem Ausbildungsabschluss in dem entsprechenden Ausbildungsberuf, z. B. Lacklaborant, innerhalb der üblichen oder einer verkürzten Ausbildungsdauer. Im Anschluss an die Berufsausbildung setzt der Student sein Studium fort. Dies erfolgt in der Regel begleitend zu seiner Berufstätigkeit in seinem erlernten Ausbildungsberuf. Diese Phase des Studiums dauert üblicherweise ein bis eineinhalb Jahre und endet mit dem Studienabschluss (Bachelor) der beteiligten Hochschule. Die Fortsetzung des Studiums zu einem Hochschulabschluss als Master ist grundsätzlich möglich.
Das Konzept der ausbildungsintegrierten Studiengänge setzt den Abschluss eines Ausbildungsvertrages in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) voraus.
Berufsbegleitende Studiengänge
Ein berufsbegleitender Studiengang kombiniert ein Studium mit einer Berufstätigkeit und setzt somit eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Die Berufstätigkeit kann in Form einer Teilzeit- oder Vollzeittätigkeit erfolgen. In der Regel führt der Studiengang zum Erwerb eines Bachelorabschlusses. Auch ein Abschluss als Master ist grundsätzlich möglich.
Im Allgemeinen sind die Inhalte des Studiengangs nicht mit den Inhalten der Berufstätigkeit abgestimmt und sehen eine Kooperation zwischen der Hochschule und dem Unternehmen nicht vor.
Bei der Studiendauer ist davon auszugehen, dass in der Regel eine längere (bis maximal doppelte) Zeit, als bei einem Vollzeitstudium benötigt wird. Bei einem Beschäftigungsverhältnis auf Teilzeitbasis kann die Studiendauer kürzer sein und sich der Regelstudienzeit eines Vollzeitstudiums annähern.
Bei den berufsbegleitenden Studiengängen wird ein Arbeitsvertrag zwischen Studierendem und Unternehmen geschlossen.
Praxisintegrierende Studiengänge
Praxisintegrierende Studiengänge setzen sich aus Studienphasen an der Hochschule/Universität und längeren Praxisphasen in einem Unternehmen zusammen. Diese führen zum Erwerb eines Hochschulabschlusses (in der Regel Bachelor). Ein Ausbildungsabschluss wird nicht erworben.
Praxisintegrierende Studiengänge erlauben im Allgemeinen den Unternehmen die Auswahl der Studierenden. Eine Vermittlung der Studierenden über die Hochschulen ist ebenfalls üblich. Zwischen den Studienphasen an der Hochschule und den Praxisphasen in den Unternehmen sollte ein inhaltlicher Bezug bestehen. Die inhaltliche Koordination erfolgt in Absprache zwischen den Unternehmen und der Hochschule.
Im Rahmen des praxisintegrierenden Studiengangs wird ein Studienvertrag zwischen den Unternehmen der Hochschule/Universität und dem Studierenden geschlossen.
Da dieser Studiengang weitestgehend dem Vollzeitstudium entspricht, dauert das Bachelorstudium meist drei bis dreieinhalb Jahre.
Vergleich der dualen Studiengänge
Art | Voraussetzung | Studienablauf | Studiendauer | Vertragsform | Vertragspartner |
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Ausbildungs-integrierender Studiengang | Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife | Phase 1: Ausbildung und Studium Phase 2: Berufstätigkeit und Studium | Phase 1: | Phase 1: Ausbildungsvertrag gem. BBiG Phase 2: Arbeitsvertrag mit Zusatz über Studium | Azubildender bzw. Studierender und Unternehmen |
Berufsbegleitender Studiengang | Allg. oder fachgebundene Hochschulreife sowie | Berufstätigkeit und Studium | ca. 6 Jahre | Arbeitsvertrag mit Zusatz über Studium | Studierende und Unternehmen |
Praxisintegrierender Studiengang | Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, ,, | abwechselnd Studienphase an der Uni. bzw. Hochschule und Praxisphase im Unternehmen | 3-3,5 Jahre | „Kooperations-Vertrag“ (Form und Inhalt stark von Hochschule und Studiengang abhängig) | Uni. bzw. Hochschule, Studierende und Unternehmen |